Eine Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 weist nach, dass Ihre privaten Abwasserleitungen und Schächte dicht sind und kein Schmutzwasser ins Erdreich gelangt. Das schützt das Grundwasser, aus dem in Schleswig-Holstein nahezu das gesamte Trinkwasser gewonnen wird, und es schützt Ihr Eigentum: Undichte Leitungen sind Einfallstore für Wurzeln und die häufigste Ursache für teure Folgeschäde
Das Umweltministerium Schleswig-Holstein hat die Fristen neu geregelt: Die Erstprüfung
privater Grundstücksentwässerungsleitungen muss bis zum Jahr 2040 erfolgen,
unabhängig davon, ob das öffentliche Kanalnetz bereits erfasst wurde. Wer früher prüft,
wird nicht benachteiligt: Bereits erbrachte Nachweise behalten ihre Gültigkeit.
Strengere Regeln gelten in Wasserschutzgebieten: In den Schutzzonen II, III und III A ist
die Prüfung umgehend durchzuführen. Dasselbe gilt für
Grundstücksentwässerungsanlagen, die gewerbliches Abwasser ableiten. Ob Ihr
Grundstück in einer Schutzzone liegt, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass Ihre Leitungen undicht sind, beraten wir Sie zu den passenden Sanierungsmöglichkeiten. In vielen Fällen lässt sich der Schaden grabenlos beheben, ganz ohne Bagger. Fachgerecht, transparent und ohne versteckte Kosten.
Bis in die 1970er Jahre wurden bei häuslichen Abwasserleitungen Dichtungen verbaut,
die sich im Laufe der Jahrzehnte auflösen. Genau dort entstehen die Einfallstore für
Baumwurzeln und Erdreich. Wer den Zustand seiner Leitungen kennt, kann kleine
Schäden beheben, solange sie noch klein sind. Beim Hauskauf und Hausverkauf ist der
dokumentierte Zustand der Abwasserleitung zudem ein handfestes Argument, das den
Wert der Immobilie mitbestimmt.
Wir führen Dichtheitsprüfungen im gesamten Großraum Lübeck durch, inklusive Bad
Schwartau, Stockelsdorf und Travemünde. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches
Prüfangebot an: 0451 8999 380.